Studenten

Für alle Studierenden besteht in Deutschland grundsätzlich Krankenversicherungspflicht.

Damit Sie mit dem Studium beginnen können, müssen Sie für die Immatrikulation an einer Hochschule eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen schnell und unbürokratische Ihre Versicherungsbescheinigung.

 


Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Sie als Student, gesetzlich krankenversichert zu sein:

- Familienversicherung

- Krankenversicherung der Studenten

- Freiwillige Krankenversicherung

 

Familienversicherung

Grundsätzlich können Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag in die kostenfreie Familienversicherung bei Ihrem Vater oder Mutter (sofern gesetzlich versichert). Dieser Versicherungsschutz verlängert sich gegebenenfalls
noch um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst. Wenn Sie bereits verheiratet sind, können Sie sogar ohne Altersbeschränkung bei uns kostenfrei familienversichert sein. Mehr zur Familienversicherung bei der HEAG BKK erfahren Sie hier.

 

Krankenversicherung der Studenten

Endet bzw. besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung, dann bieten wir Ihnen mit der Krankenversicherung der Studenten einen günstigen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Dieser beginnt mit Beginn des Semesters der Immatrikulation, frühestens mit dem Tag der Einschreibung.

 

Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten

(monatlich)

Krankenversicherung
64,77 €

Pflegeversicherung

(ab dem 23. Lebensjahr - ohne Kinder)

13,73 €

Pflegeversicherung

(bis 23. Lebensjahr und für Studenten mit Kindern)

12,24 €

Tipp: Bezieher von BAföG-Leistungen erhalten vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ggf. einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.


Sie möchten neben dem Studium arbeiten? In einem gewissen Rahmen wirkt sich eine Beschäftigung nicht auf die Krankenversicherung der Studenten aus. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben - wir beraten Sie gerne.

Diesen günstigen Versicherungsschutz können Sie bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird in Anspruch nehmen.


Freiwillige Krankenversicherung

Kommt eine Familienversicherung sowie die Krankenversicherung der Studenten nicht mehr in Frage, dann haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei uns zu versichern. Auch hier bitten wir Sie, uns anzusprechen.