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Für alle Studierenden besteht in Deutschland grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Damit Sie mit dem Studium beginnen können, müssen Sie für die Immatrikulation an einer Hochschule eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen schnell und unbürokratische Ihre Versicherungsbescheinigung.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Sie als Student, gesetzlich krankenversichert zu sein: - Familienversicherung - Krankenversicherung der Studenten - Freiwillige Krankenversicherung
Familienversicherung Grundsätzlich können Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag in die kostenfreie Familienversicherung bei Ihrem Vater oder Mutter (sofern gesetzlich versichert). Dieser Versicherungsschutz verlängert sich gegebenenfalls
Krankenversicherung der Studenten Endet bzw. besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung, dann bieten wir Ihnen mit der Krankenversicherung der Studenten einen günstigen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Dieser beginnt mit Beginn des Semesters der Immatrikulation, frühestens mit dem Tag der Einschreibung.
Diesen günstigen Versicherungsschutz können Sie bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird in Anspruch nehmen.
Kommt eine Familienversicherung sowie die Krankenversicherung der Studenten nicht mehr in Frage, dann haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei uns zu versichern. Auch hier bitten wir Sie, uns anzusprechen.
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